Patientenverfügungstag

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Tag der Patientenverfügung 

Der „Tag der Patientenverfügung“ ist eine Initiative von VorsorgeAnwalt e.V. und findet jedes Jahr am 1. September statt. Unser Ziel ist, dass möglichst viele Menschen ihre Rechte und die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge kennen. Hierfür sind gut verständliche und rechtlich zuverlässige Informationen nötig.

Den Stein haben wir 2014 mit dem ersten "Tag der Patientenverfügung" ins Rollen gebracht und bundesweit zur Organisation von laiengerechten Informationsveranstaltungen aufgerufen. Gleich beim ersten Mal hat eine ganze Reihe von karitativen Organisationen, Seniorenheimen und privat geführten Unternehmen mitgemacht. Bei den bundesweiten Vortragsveranstaltungen konnten sich viele Menschen persönlich über die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht informieren und ihre Fragen direkt mit einem Vorsorgeanwalt unseres Vereins besprechen. Die Reaktionen waren durchweg positiv. Wir machen weiter!

Patientenverfügung heißt Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie greift bei schweren Erkrankungen oder Unfällen, wenn sich der Betroffene nicht mehr selbst äußern kann. In diesem Fall gibt der Betroffene mit seiner Patientenverfügung seinem Vertreter und den Ärzten Anweisungen, welche Behandlungen durchzuführen und welche zu unterlassen sind. Weitere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie hier auf der Homepage von VorsorgeAnwalt e.V..

Wichtig! Zur Patientenverfügung gehört als Flankenschutz immer auch eine Vorsorgevollmacht. Denn mit dieser ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, für Sie im Notfall zu handeln. Dieser Bevollmächtigte soll für Sie die Patientenverfügung im Ernstfall umsetzen, sich also mit den Ärzten besprechen und mit diesen wenn nötig auseinandersetzen.

Zusätzlich können Sie mit der Vorsorgevollmacht bestimmen, wer für Sie andere Angelegenheiten erledigen darf und soll, etwa Verträge abschließen, Bankgeschäfte erledigen usw. Eine Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten viel Macht. Daher sollten Sie diese erst nach reiflicher Überlegung und mit Bedacht erteilen. Wenn Sie niemanden haben, den Sie bevollmächtigten können oder Ihrem Bevollmächtigten jemanden zur Seite stellen möchten, können Sie damit einen VorsorgeAnwalt beauftragen.

VorsorgeAnwalt e.V. organisisert Informationsveranstaltungen

Für Bürger: Nutzen Sie die kostenlosen Vorträge zum "Tag der Patientenverfügung", um sich zu informieren. So erfahren Sie, was genau Sie mit einer Patientenverfügung regeln können, was Ihre Rechte sind und auf was Sie besonders achten müssen, um keine Fehler zu machen. Die Orte und Termine finden Sie unten in der Tabelle. Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, finden Sie über die Rechtsanwaltssuche oben rechts einen Vorsorgeanwalt in Ihrer Nähe.

Für Veranstalter: Sie vertreten eine karitative Organisation, Kirchengemeinde, Seniorenheim oder ein anderes Unternehmen und wollen zum "Tag der Patientenverfügung" einen Vortrag veranstalten? Wir unterstützen Sie gerne: mit kompetenten Experten, die wissen, worauf es in der Praxis ankommt, und mit verständlichem Informationsmaterial. Bitte rufen Sie uns an unter 030 / 80 90 62 91 oder schicken Sie uns eine Mail an orga@vorsorgeanwalt-ev.de

Für Journalisten: Sie brauchen zuverlässige Informationen rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung? Wir beantworten Presseanfragen zeitnah, unterstützen Journalisten bei Recherchen und stehen Ihnen gerne für Interviews mit Experten zur Verfügung. Unsere Stärke ist, dass wir die rechtlch komplexen Aspekte der Vorsorge verständlich und praxisnah erklären. So kommen Journalisten mit unserer Pressestelle in Kontakt: Telefon 030 / 303 692 88, E-Mail: presse@vorsorgeanwalt-ev.de

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