Bevollmächtigung

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Ihr Vorsorgeanwalt übernimmt im Ernstfall die Rolle, in der Sie ihn brauchen

Im Ernstfall brauchen Sie einen Menschen, dem Sie vertrauen können und der für Sie entscheidet. Das ist keine Kleinigkeit. Auch nicht für die von Ihnen bevollmächtigte Person. In dieser Situation kann Ihr Vorsorgeanwalt für Sie in zwei unterschiedlichen Funktionen etwas tun. Die erste Funktion ist die des Bevollmächtigten. Sofern Sie keine Vertrauensperson aus Ihrem familiären Umfeld haben, können Sie Ihren Vorsorgeanwalt bevollmächtigen. Oder Sie  übertragen Ihrem Vorsorgeanwalt die Aufgabe, dass er im Ernstfall die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson unterstützt und dabei auch darauf achtet, dass alles in Ihrem Sinne geschieht. Diese beiden möglichen Funktionen Ihres Vorsorgeanwalts wollen wir Ihnen auf dieser Seite vorstellen.

 

Funktion I: So machen Sie Ihren Vorsorgeanwalt zu Ihrem Bevollmächtigten

Sie können einen Vorsorgeanwalt auch zu Ihrem Bevollmächtigten ernennen. Der wichtigste Vorteil für Sie: Ihr Vorsorgeanwalt vertritt Sie im Ernstfall, falls Sie dann nicht mehr selbst für sich entscheiden können.

Ein Vorsorgeanwalt handelt als Ihr Bevollmächtigter ausschließlich in Ihrem Interesse. Was er tun darf und tun soll, das legen Sie beizeiten fest. Ihr Vorsorgeanwalt ist dabei völlig unabhängig von Institutionen. Er ist keinen staatlichen Sparvorgaben unterworfen. Da Ihr Vorsorgeanwalt auch keiner Ihrer Erben ist, hat er auch kein eigenes Interesse an Ihrem Nachlass. Statt mit blick auf das Erbe zu Ihrem Schaden zu sparen, wird er sich konsequent für Sie und Ihre Lebensqualität einsetzen.

Sie entscheiden, was Sie wollen! Ihr Vorsorgeanwalt sorgt im Ernstfall dafür, dass Ihr Wille auch wirklich umgesetzt wird. Darauf können Sie sich verlassen. Ihr Vorsorgeanwalt kümmert sich darum, dass Ihre gesundheitlichen, persönlichen und finanziellen Angelegenheiten in Ihrem Sinne weitergeführt werden. Wo nötig, arbeitet der Vorsorgeanwalt mit Spezialisten zusammen: mit Pflegekräften, mit Ihrer Hausbank, mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Hausverwaltung.

Ihr Vorsorgeanwalt wacht in Ihrem Interesse über die korrekte Durchführung und wird für die Wahrung Ihrer Interessen sorgen, notfalls auch mit juristischen Mitteln.

Erklärvideo zur Bevollmächtigung: Ihr Vorsorgeanwalt übernimmt Verantwortung

 

Beispiel: Herr Sander* ist Witwer. Er hat keine Kinder. Er sieht, dass immer mehr Menschen in seinem Alter die Unterstützung von anderen brauchen. Einige haben sogar schon einen Bevollmächtigten. Herr Sander hat seine eigenen Vorstellungen, wie seine Versorgung im Pflegefall aussehen soll. Damit das alles richtig umgesetzt wird, lässt sich Herr Sander von einem erfahrenen Vorsorgeanwalt beraten, der Mitglied im Berufsverband VorsorgeAnwalt e.V. ist. Bei seinem Vorsorgeanwalt kann Herr Sander zu guten Zeiten sehen, wer für ihn später tätig werden wird. Er kann seinen Vorsorgeanwalt persönlich anweisen, wie dieser seine Angelegenheiten erledigen soll. Der Vorsorgeanwalt berät ihn über die verschiedenen Möglichkeiten späterer Pflege und anderer Unterstützung. Die Wünsche von Herrn Sander werden aufgenommen und später umgesetzt. Der Vorsorgeanwalt ist nur Herrn Sander verpflichtet. Keinem Dritten.

* Alle Namen geändert.

Funktion II: So unterstützt ein Vorsorgeanwalt Ihren Bevollmächtigten im Ernstfall

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre Belange zu kümmern, können Sie sich von einem Bevollmächtigten unterstützen lassen.

Wissen Sie bereits, wer dieser Bevollmächtigte sein soll? Dann vertrauen Sie dieser Person nicht nur sehr – Sie übertragen ihr auch viel Verantwortung.

Ein Vorsorgeanwalt kann Ihrer Vertrauensperson als ein zweiter Bevollmächtigter bei konkreten Schwierigkeiten ebenso zur Seite stehen wie bei grundsätzlichen Fragen. Für viele Bevollmächtigte ist das eine große Erleichterung. Sie selbst zeigen Ihrer Vertrauensperson, dass Sie ihre Tätigkeit schätzen und sie nicht mit der ganzen Verantwortung alleine lassen.

Natürlich ist diese Verantwortung für viele Bevollmächtigte eine neue Erfahrung, vielleicht müssen sie in die neue Aufgabe erst hineinwachsen. Ein Vorsorgeanwalt, der Mitglied im Berufsverband VorsorgeAnwalt e.V. ist, trägt wesentlich dazu bei, dass Ihre Vertrauensperson ihre Aufgaben stets in Ihrem Sinne erfüllt – von Anfang an.

Beispiel: Frau Schneider* möchte ihre Nachbarin Frau Hirt als Bevollmächtigte für den Fall einsetzen, dass sie pflegebedürftig wird. Wenn Frau Schneider daheim gepflegt werden kann, soll Frau Hirt Wohnungsschlüssel bekommen und auch alltägliche Besorgungen erledigen. Dazu soll sie eine Vollmacht von Frau Schneider erhalten. Frau Schneider hat volles Vertrauen in Frau Hirt, will aber auch ihre Kinder - beide leben in einer anderen Stadt - nicht unnötig beunruhigen. Daher konsultiert Frau Schneider, gemeinsam mit ihren Kindern und auch in Anwesenheit von Frau Hirt, einen VorsorgeAnwalt als zweiten, anwaltlichen Bevollmächtigten. Dieser wird regelmäßig die Kontoauszüge durchsehen und kann zum Beispiel auch schnell professionelle Hilfe organisieren, wenn Frau Hirt einmal für ein paar Tage verreisen möchte.

* Alle Namen geändert.

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