Patientenverfügung

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Regeln Sie lebenswichtige Fragen mit einer Patientenverfügung

Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, wie er am Ende seines Lebens medizinisch behandelt werden möchte. Genau das können Sie mit einem Patiententestament oder einer Patientenverfügung regeln.

Wir alle wissen, dass wir eines Tages sterben. Daran kann auch die fortschrittlichste Medizintechnik nichts ändern. Leider schießt die medizinische Behandlung ausgerechnet bei der Betreuung von sterbenden Menschen mitunter über das Ziel hinaus und stellt die Versorgung zu spät von unbedingter Lebensrettung auf die Begleitung des Sterbenden um. Das ist nach Ansicht vieler Menschen der Fall, wenn Ärzte bei sterbenskranken oder sehr alten Menschen den bereits unabänderlichen Sterbeprozess nur noch künstlich verlängern, obwohl es für die Patienten längst keine Hoffnung mehr auf ein natürliches Weiterleben gibt. Genau deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie sich beizeiten Gedanken über die erwünschte Behandlung am Lebensende und eine Patientenverfügung machen.

 

Patientenverfügung oder Patiententestament? Wir erklären wichtige Begriffe im Vorsorgerecht.

Ob Patientenverfügung oder Patiententestament, beide Begriffe meinen das gleiche: eine rechtlich verbindliche Vorsorgeverfügung, mit der Sie heute bei vollem Bewusstsein regeln, wie Sie später in bestimmten gesundheitlichen Ernstfällen medizinisch behandelt werden wollen. Diese Verfügung greift natürlich nur, wenn Sie in so einem Ernstfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Mitunter wird diese rechtliche Verfügung auch Patientenbrief genannt.

Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst, wie Sie behandelt werden

Mit Ihrem Patiententestament bestimmen Sie heute bei vollem Bewusstsein, was genau Ärzte tun dürfen, wenn sich Ihr Leben unabänderlich dem Ende zuneigt und Sie in dieser letzten Phase Ihres Lebens Ihren Willen nicht mehr äußern können. 

Eine wirksame Patientenverfügung ist keine Kleinigkeit. Wichtig ist, dass Ihr Patiententestament wirklich hundertprozentig zu Ihren Vorstellungen passt. Wir Vorsorgeanwälte gehen deshalb mit Ihnen alle entscheidenden medizinischen Situationen durch und klären mit Ihnen im Gespräch, wie Sie das Verhalten von Ärzten in Ihrer Patientenverfügung regeln wollen:

  • Wie wollen Sie behandelt werden, wenn sich Ihr Leben unabänderlich seinem Ende zuneigt?
  • Was dürfen Ärzte in welcher konkreten Situation tun, wenn Sie an einer schweren Erkrankung leiden und sich der Tod nur noch künstlich aufhalten, aber nicht mehr vermeiden lässt?
  • In welchen medizinischen Notlagen wollen Sie zum Beispiel auf eine weitere künstliche Beamtung oder künstliche Ernährung verzichten?
  • Was dürfen Ärzte je nach Ausgang einer bevorstehenden Operation tun, deren Ausgang ungewiss ist?

Ihr Patiententestament muss zu Ihren Vorstellungen passen

Patientenverfügung: Nachdenken über medizinische Behandlung am Lebensende

Die Frage nach Ihren Vorstellungen über die medizinische Behandlung gehören in jedem Krankenhaus zum Alltag. Wenn Sie nicht mehr für sich entscheiden können, dann müssen es andere tun. Ihre Patientenverfügungen sorgt für mehr Sicherheit für alle: Für Sie selbst! Für Ihre Familie! Und auch für die Ärzte, die Sie gut behandeln sollen! Mit Ihrer Patientenverfügung ersparen Sie Ihren Angehörigen in einer emotional sehr schwierigen Situation die Zweifel, wie sie in Ihrem Sinne entscheiden sollen. Und Sie geben Ihren Ärzten klare Anweisungen, was diese tun sollen und dürfen.

Leider sind viele Patientenverfügungen juristisch nicht korrekt und deshalb im Ernstfall wirkungslos.

Jede Patientenverfügung sollte eine individuelle Verfügung sein. Nicht alle Menschen befinden sich in der gleichen Lebenslage. So müssen sich Menschen, die an einer schweren und oft tödlichen Krankheit leiden, zum Beispiel an einem unheilbaren Krebs, ganz anderen Fragen stellen als gesunde Menschen, die mit ihrer Patientenverfügung für den natürlichen Sterbeprozess vorsorgen möchten. Dieser Unterschied macht auch klar, dass ein Patiententestament kein unabänderliches Dokument ist, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern. Nötig wird das, wenn sich Ihre gesundheitliche Situation gravierend verändert hat oder Sie bei der Frage nach der erwünschten medizinischen Behandlung am Lebensende zu anderen Vorstellungen gekommen sind.

Eine Patientenverfügung will sorgfältig überlegt und korrekt formuliert sein. Wir Vorsorgeanwälte wissen, auf was es ankommt. Und wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidungen mit einer rechtlich wirksamen Patientenverfügung zu regeln. Ein Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. kann Ihnen dabei helfen, eine unmissverständliche Patientenverfügung zu erstellen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden.

Die Patientenverfügung: Souverän bis zum Schluss!

Die Patientenverfügung hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen von einem würdigen Lebensende klar zu stellen. Mit dieser rechtlichen Verfügung können Sie zum Beispiel verhindern, auf dem Sterbebett sinnlos lange an medizinischen Geräten zu hängen und nur noch künstlich am Leben gehalten zu werden. VorsorgeAnwalt e.V. informiert Sie in diesem kurzen Erklärvideo, was Sie mit einer Patientenverfügung regeln können und auf was Sie besonders achten sollten. Dieses Video kann natürlich nicht mehr sein als ein erster Einstieg in das komplexe Thema. Nutzen Sie das Wissen und die Erfahrung unserer Experten für eine optimale Vorsorge. Wir Vorsorgeanwälte und Vorsorgeanwältinnen wollen, dass Sie bestmöglich informiert sind und alle Aspekte Ihrer Patientenverfügung gut verstehen.

 

Sie haben Fragen zur Patientenverfügung? Wir Vorsorgeanwälte geben Ihnen korrekte Antworten

Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden und Sie müssen volljährig sein. Alle Fragen zum Inhalt können hier nicht beantwortet werden. Meistens ist auch eine individuelle Beratung sinnvoll, beispielsweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Vorbereitend können Sie sich überlegen, in welchen Situationen Sie welche Behandlung möchten oder auch nicht möchten. Es kann dabei um den Sterbeprozess gehen, das Endstadium einer schweren Krankheit, fortgeschrittene Demenz und das sogenannte „Wachkoma“. Wiederbelebung und künstliche Ernährung sind Beispiele für Maßnahme, die abgelehnt oder befürwortet werden können.

Wenn bei Ihnen schon eine eventuell lebensbedrohliche Krankheit vorliegt, sollte die Patientenverfügung auch in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten erstellt werden. Dann kann die Verfügung ganz speziell auf konkret mögliche Krankheitsverläufe abgestimmt werden.

Nach unserer Ansicht: Nein.

Zu einer Patientenverfügung sollte grundsätzlich auch eine Vorsorgevollmacht erstellt werden.

Dann ist ein Bevollmächtigter vorhanden, der die Patientenverfügung durchsetzen kann. Es gibt sonst niemanden, der die Patientenverfügung durchsetzt.

Es müsste dann grundsätzlich erst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden, was Zeit in Anspruch nimmt.

Nein. Viele Ärzte können oder möchten das auch nicht; bei anderen ist wiederum die Frage der Bezahlung unklar.

Nach unserer Ansicht sollte eine Patientenverfügung so klar und deutlich formuliert sein, dass Sie diese auch ohne ärztliche Beratung verstehen.

Schließlich geht es um Ihr Leben. Wenn Sie trotzdem eine ärztliche Beratung wünschen, können Sie einen Arzt fragen, ob er diese geben kann und möchte. Wenn er es tut, kann er die Beratung durch seine Unterschrift auch bestätigen.

Eine Patientenverfügung muss beachtet werden.

Wichtig: Dazu muss sie auch gefunden werden. Sonst nützt sie gar nichts.

Wenn eine Entscheidung ansteht, muss Ihr Vertreter Ihre Vorgaben aus der Patientenverfügung umsetzen. Ihr Vertreter kann ein Bevollmächtigter oder ein gesetzlicher Betreuer sein. Er sollte aber auch fachlich und persönlich in der Lage sein, Ihre Wünsche gegen Ärzte etc. durchzusetzen.

Grundsätzlich: Nein.

Niemand darf gegen seinen freien Willen ärztlich behandelt werden. Ein Arzt kann aber auch nicht zu bestimmten Handlungen gezwungen werden.

Das gilt insbesondere für eine Anweisung, das Leben eines Menschen zu verkürzen. Bei schwierigen Einzelfällen sollte ein ruhiges Gespräch mit dem Arzt gesucht werden.

Es kann auch sinnvoll sein, eine weitere ärztliche Meinung einzuholen und sich durch einen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.

Es gibt drei große Probleme:

1. Die Patientenverfügung wird nicht gefunden. Notfallkarten u.a. helfen.

2. Die Patientenverfügung ist schlecht formuliert. In der Praxis gibt es die meisten Probleme, weil eine Patientenverfügung schlecht formuliert wurde. Sie muss eindeutig formuliert sein und darf keine Widersprüche enthalten. Eine gute Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung etwa durch einen VorsorgeAnwalt lohnt sich.

3. Es gibt niemanden, der die Patientenverfügung durchsetzt. Zu einer Patientenverfügung sollte grundsätzlich auch eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Dann ist ein Bevollmächtigter vorhanden, der die Patientenverfügung durchsetzen kann. Sonst muss grundsätzlich ein Betreuer vom Gericht bestellt werden, was Zeit in Anspruch nimmt.

Arzt und Bevollmächtigter müssen sich beide an die Patientenverfügung halten. Grundsätzlich spricht der Bevollmächtigte für den Patienten und entscheidet so für ihn. Ist sich der Bevollmächtigte mit dem Arzt aber über die Anwendung der Patientenverfügung nicht einig, kann ausnahmsweise das Betreuungsgericht einzuschalten sein.

Meistens können Gespräche aber zu einer Einigung zum Wohle des Patienten führen. Bei einem Konflikt ist anwaltlicher Rat angezeigt und oft auch eine zweite, ärztliche Stellungnahme.

Nein. Pflegeheime sind an die Weisungen der Bewohner bzw. Bevollmächtigte und die Anordnungen der Ärzte gebunden.

Viele Heime gehen mit solchen Problemen inzwischen sensibler und rechtlich korrekt um. Bei manchen Heimen hilft aber auch heute nur der Druck durch einen Rechtsanwalt.

Grundsätzlich sind zwei Teile wichtig: Es müssen zum einen die Situationen möglichst gut beschrieben werden, in denen die Patientenverfügung angewandt werden soll. Zum anderen muss angeordnet werden, welche Behandlung Sie in diesen Situationen wünschen oder nicht wünschen.

Es können auch weitere Regelungen wie zur Organspende, dem Ort des Sterbens usw. aufgenommen werden. Details zu allen Punkten sollten Sie individuell mit Ihrem Berater besprechen.

Ja. Eine Patientenverfügung muss schriftlich sein. So steht es im Gesetz.

Eine Beglaubigung oder eine Beurkundung sind aber nicht erforderlich.

Auch ohne Patientenverfügung muss Ihr Wille beachtet werden.

Aber: Was ist Ihr Wille? Das ist oft schwer festzustellen. Zeugen für Ihre Aussagen sind auch deutlich unsicherer als ein schriftlicher Beweis. Es wird also deutlich schwerer, Ihren Willen durchzusetzen. Diese Unsicherheit sollte durch eine Patientenverfügung vermieden werden.

Ja. Jederzeit solange sie einwilligungsfähig sind, also geistig dazu in der Lage.

Nein. Sie ist mit Ihrer Unterschrift gültig bis zu einem Widerruf.

Da sich das ganze Recht um die Patientenverfügung aber noch im der Entwicklung befindet, ist es sinnvoll, die Patientenverfügung alle paar Jahre in die Hand zu nehmen. Vielleicht hat sich auch Ihre Meinung geändert. Dann können Sie die Patientenverfügung auch durch Ihre Unterschrift bestätigen. Eine Beratung kann sinnvoll sein.

Es sieht zudem immer schlecht aus, wenn eine Patientenverfügung anfangs jedes Jahr unterschrieben wurde und dann irgendwann nicht mehr. Vielleicht wurde es dann einfach vergessen. Oder Sie hatten anderes im Kopf. Es kann dann aber sein, dass jemand meint, Sie hätten Ihre Meinung geändert. Die regelmäßige Unterschrift ist also nur etwas für sehr gewissenhafte Menschen.

Ja, sie sollten gefragt werden. Solange Sie es können, ist Ihre Willensäußerung maßgeblich.

Wenn Sie sich als beispielsweise im Krankenhaus in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, aber ansprechbar sind, muss die Behandlung mit Ihnen besprochen werden.

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