Vorsorgevollmacht – Muster
Wichtiger Hinweis zu dieser Mustervorlage für eine Vorsorgevollmacht!
In diesem Muster finden Sie allgemeine Vorschläge und Erläuterungen zur Gestaltung einer Vorsrogevollmacht. Für diese Hinweise übernehmen wir an dieser Stelle keine Haftung. Der Grund: Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht, die in der Praxis auch brauchbar ist, sollte für Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt individuell entworfen werden. Genau diese Arbeit leisten wir Vorsorgeanwälte.
VorsorgeAnwalt e.V. / Dietmar Kurze
Sie wollen sich genauer über das Thema Vorsorgevollmacht informieren? Dann lesen Sie bitte hier weiter: Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht
Die Form
|
Die Formerfordernisse hängen davon ab, was geregelt werden soll. Die Schriftform ist zum Teil erforderlich, teilweise auch die Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungsbehörde oder einen Notar. Eine Beurkundung kann sinnvoll sein.
|
Die Überschrift
Vorsorgevollmacht |
Die Überschrift zeigt, was für eine Art Vollmacht erteilt werden soll. Oft ist eine Vorsorgevollmacht sehr umfassend, so dass sie auch „Vorsorge- und Generalvollmacht“ genannt werden kann.
|
Die Beteiligten
Ich … Herrn / Frau |
Zu Beginn der Vollmacht muss klargestellt werden, wer die Vollmacht erteilt und wer bevollmächtigt wird.
|
Mehrere Bevollmächtigte
außerdem Herrn / Frau |
Es ist meistens sinnvoll, mehrere Personen zu bevollmächtigen: Als Ersatz, Unterstützung und Kontrolle. Die Regelungen sollten dann aber sehr genau sein, damit sich die Bevollmächtigten nicht widersprechen und gegenseitig blockieren.
|
Inkrafttreten
Diese Vollmacht gilt … |
Eine Bedingung wie „erst, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr zu regeln vermag“, kann die Vollmacht nach außen einschränken. Da sie aber schlecht überprüft werden kann, ist die Vollmacht dann meist nutzlos. Grundsätzlich sollte eine Vorsorgevollmacht mit Unterzeichnung wirksam sein.
|
Der Inhalt
Der Bevollmächtigte ist dazu bevollmächtigt … |
Hier wird es wesentlich: Es muss festgelegt werden, was der Bevollmächtigte alles darf. Oft wird der Bevollmächtigte in der Vorsorgevollmacht umfassend „zu allem“ ermächtigt. Vielleicht sollen aber nur bestimmte Bereiche abgedeckt werden, wie die Gesundheitssorge. Es kann auch sinnvoll sein, bestimmte Bereiche herauszunehmen, beispielsweise die Verfügung über Immobilien.
|
Besonderheiten beim Inhalt
Der Bevollmächtigte darf auch … |
Damit der Bevollmächtigte bestimmte Entscheidungen treffen darf, müssen diese ausdrücklich in der Vollmacht erwähnt werden. Das betrifft etwa schwerwiegende medizinische Eingriffe und freiheitsentziehende Maßnahmen.
|
Weiteres
Zur Unterschrift siehe oben „Die Form“ |
Es sollte schließlich geklärt werden, ob der Bevollmächtigte eine Vergütung erhält, für alles haftet, was er tut, und über alle Tätigkeiten abrechnen muss. Dies wird auch als „Innenverhältnis“ bezeichnet und außerhalb der Vollmacht geregelt.
|