Für Unternehmer

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Vorsorgeregelungen für Unternehmer

Unternehmer tun gut daran, ihr Unternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten. Eine solche ist der Totalausfall von entscheidenden Personen. Was soll passieren, wenn ausgerechnet der Chef einen Unfall erleidet und nicht mehr richtig auf die Beine kommt? Wer übernimmt dann im Unternehmen das Ruder? Wer kann und darf dann die nötigen Entscheidungen treffen? Wir Vorsorgeanwälte beraten Unternehmer bei allen Fragen zum Vorsorgerecht und gestalten individuelle Vorsorgeverfügungen für Unternehmer.

Für die Unternehmensnachfolge nach einem Erbfall gibt es bereits ausdifferenzierte Konzepte. Doch nur selten sorgen Unternehmer für die Gefahr vor, dass sie z.B. durch einen Burn-out, Unfall oder eine schwere Krankheit ausfallen könnten. Dabei sind diese Risiken ganz real und eigentlich auch jedem bewusst. Die Folgen sind für das Unternehmen sind im Ernstafll oft fatal. Plötzlich fehlt im Unternehmen die entscheidende Person und es gibt keine Regelung, wer das Ruder übernehmen soll und rechtlich auch übernehmen darf.

Die Experten von VorsorgeAnwalt e.V. unterstützen Unternehmer bei der risikogerechten Vorsorge. Wir arbeiten mit Unternehmern konkret an den Kernproblemen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die rechtliche Lösung, die exakt zu Ihren Zielvorstellungen passt.
 

Als eines der Kernprobleme haben wir herausgearbeitet, dass es den bevollmächtigten Personen oft an Informationen fehlt, um im Vorsorgefall schnell aktiv werden zu können.

Das zweite Problem besteht darin, diejenige Person auszuwählen, die im Ernstfall die Verantwortung übernehmen kann. Während für private Angelegenheiten meist der Ehegatte oder die eigenen Kinder bevollmächtigt werden, kann es für die unternehmerischen Entscheidungen sinnvoll sein, mit Blick auf die nötige Fachkompetenz eine familienfremde Person einzusetzen oder einem bevollmächtigten Angehörigen zur Seite zu stellen. Zudem sind für alle Beteiligten haftungsrechtliche und mitunter auch berufsrechtliche Aspekte zu beachten.

Die dritte Frage betrifft die Organisation. Bei einem Einzelunternehmer ist die Abgrenzung zum privaten Vermögen deutlich schwieriger als bei einer GmbH. Vor diesem Hintergrund kann eine Geschäftsumwandlung die Vorsorgemöglichkeiten verbessern. Im Einzelfall bleibt zu prüfen, ob das auch wirklich ein sinnvoller und gangbarer Lösungsweg ist. Hier ist rechtliche Expertise und Gestaltung gefragt.

Die drei Säulen der Unternehmer-Vorsorge „Information, Verantwortlichkeit, Organisation“ können unter der Kurzbezeichnung „IVO“ zusammengefasst werden. Wie bei erbrechtlichen Gestaltungen ist auch bei der Vorsorge für lebzeitige Ausfälle eine individuelle und genaue Bearbeitung notwendig. Sprechen Sie dazu unsere Experten im VorsorgeAnwalt e.V. an.

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