Für junge Menschen

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Auch junge Menschen sollten für Katastrophenfälle vorsorgen

Wer jung ist, hält sich für unverletzlich und denkt nur ungern an Vorsorge. Dabei ist niemand vor schweren Krankheiten oder einem Unfall sicher. Die rechtliche Vorsorge mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist deshalb auch für junge Menschen eine sinnvolle Sache. Gerade junge Eltern sollten früher an später denken und ihre Familien für Katastrophenfälle wappnen.

Als erstes ist für junge Menschen meist eine Patientenverfügung wichtig. Darin können Sie festlegen, wie Sie behandelt oder nicht behandelt werden möchten, wenn Sie zum Beispiel nach einem schweren Autounfall ins Krankenhaus kommen und sich zu Fragen der medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern können. Mehr Informationen zur Patientenferfügung finden Sie bitte hier: zur Patientenverfügung

Aber es muss auch jemand Ihre Patientenverfügung bei den Ärzten durchsetzen! Und was passiert, wenn man nach einem Unfall nicht mehr wieder auf die Beine kommt und nicht mehr selbst entscheiden kann? Genau für diese Situationen können Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die für Sie entscheiden soll und darf. Gibt es eine solche nicht, bestimmt im Ernstfall ein Gericht, wer Ihr weiteres Leben regelt, und bestellt für Sie einen Betreuer. Fazit: Neben der Patientenverfügung ist für junge Menschen auch eine Vorsorgevollmacht sinnvoll. Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie hier: zur Vorsorgevollmacht

Die Rechtsanwälte vom Verband VorsorgeAnwalt e.V. gestalten individuelle Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

 

Sie bestimmen, was und wie es geregelt werden soll. Ihr Vorsorgeanwalt berät Sie hinsichtlich der Konsequenzen und setzt Ihre Vorstellungen in rechtlich wasserdichten Vorsorgeverfügungen um. Beispiel: Für welche Rechtsgeschäfte Sie per Vorsorgevollmacht die Entscheidungsgewalt im Ernstfall regeln und an wen Sie welche Befugnisse delegieren wollen, hängt alleine von Ihren Vorstellungen ab. Sie können zum Beispiel festlegen, wer sich um Ihre Gesundheitsangelegenheiten kümmern darf und wer um die finanziellen Angelegenheiten. Das muss nicht die selbs Personen sein!

Apropos Konsequenzen: Wenn junge Paare sich gegenseitig bevollmächtigen, sollten sie sich vorher diese Fragen genau überlegen: Soll der Partner wirklich über alles bestimmen dürfen? Auch über das gesamte Vermögen? Bei einer Trennung kann das böse enden. Für junge Menschen ist nicht nur in diesem Zusammenhang eine fachkundige Beratung sinnvoll. Diese empfiehlt sich spätestens dann, wenn Sie eigenes Vermögen bilden oder Nachwuchs erwarten. Mit Ihre Vorsorgeanwalt können Sie natürlich auch darüber sprechen, ob ein Testament, Ehevertrag oder eine Vormundbestimmung für die Kinder, eine so genannte Sorgerechtserklärung, für Sie sinnvoll ist.

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