Vorsorgevollmacht

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Mit Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Ernstfall entscheidet

Schwere Krankheit, Unfall, Demenz im Alter - der Ernstfall kann jeden Menschen treffen und bedeutet oft genug auch: Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit! Dann stellt sich die Frage, wer für Sie die nötigen Entscheidungen trifft, mit Ärzten spricht, Behördengänge erledigt oder sich bei Ihrer Bank um Ihre Konto kümmern kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie heute bei vollem Bewusstsein und voller Entscheidungsfähigkeit eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie später einmal Entscheidungen treffen darf und das dann auch tun soll, wenn das Schicksal hart zuschlägt und Sie schachmatt setzt.

Die frühzeitige Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht bietet Ihnen wichtige Vorteile:

  • Sie wissen heute schon, wer später für Sie entscheiden wird.
  • Ihr Bevollmächtigter kann und darf für Sie im Ernstfall sofort etwas tun.
  • Es wird kein Betreuer vom Gericht bestellt

Eine gute Vorsorgeregelung ist genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt. Sie sollten sich daher nicht auf fertige Formulare aus dem Internet verlassen diese sparen viele Fragen aus und können im Zweifelsfall sogar juristisch unwirksam sein.

In Ihrer Vollmacht können Sie Ihre Wünsche festhalten. So vermeiden Sie, dass im Ernstfall stur nach den gesetzlich vorgegebenen Standards verfahren wird. Einige Beispiele:

  • Entscheiden Sie selbst, ob Ihr bevollmächtigtes Kind den anderen Erben gegenüber wirklich Rechenschaft über jeden Euro ablegen muss, den es für Sie ausgegeben hat.
  • Schützen Sie Ihren Bevollmächtigten vor Haftungsrisiken, die mit seiner Aufgabe verbunden sind.
  • Sorgen Sie dafür, dass nicht nur ein einziger Bevollmächtigter Kontrolle über Ihr Vermögen erlangt, sondern eine zweite Person einen kritischen Blick darauf richtet.

Ihr Vorsorgeanwalt ist darauf spezialisiert, einwandfreie und individuelle Vorsorgeregelungen zu entwerfen. Er weiß also, auf was es in Ihrem ganz besonderen Fall ankommt.

 

Erklärvideo zur Vorsorgevollmacht: Deshalb frühzeitig vorsorgen!

Die Vorsorgevollmacht gehört zu einem selbstbestimmten Leben. Denn sie dient der Vorsorge für den Fall, dass Sie Ihren Alltag nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder bei Demenz im Alter nicht mehr ohne Hilfe anderer Menschen meistern können. Besonders wichtig: Sie sollten Ihre Entscheidungen für den Eventualfall frühzeitig treffen. Was passieren kann, wenn man die Vorsorge zu lange auf die lange Bank schiebt, zeigt unser zweites Erklärvideo. Doch Michael Müller, unser Hauptdarsteller im Video, hat noch einmal Glück im Unglück. Und seine Tochter auch. Wir Vorsorgeanwälte informieren Sie umfassend und unterstützen Sie bei allen sinnvollen Vorsorgeverfügungen mit Rat und Tat!

 

Fragen und Antworten - Vorsorge- und Generalvollmacht

Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich sein. Für bestimmte Regelungen muss sie sogar schriftlich sein, etwa wenn der Bevollmächtigte auch zu gefährlichen Operationen zustimmen können soll.

Eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht ist meistens sinnvoll. Sie ist zudem beispielsweise erforderlich, wenn mit der Vollmacht auch Immobilien übertragen werden sollen.

Das sind aber „nur“ die Formfragen. Als Vorsorgeanwälte wissen wir aus Erfahrung, dass eine gute Vorsorgevollmacht immer Maßarbeit ist. Bei einer so wichtigen rechtlichen Regelung sollten Form und Inhalt unbedingt auf Ihre Situation und Ihre Wünsche abgestimmt sein.

Um dieses Ergebnis zu erreichen, sollten Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Vorsorgerecht beraten lassen. Die Vorsorgeanwälte im Berufsverband VorsorgeAnwalt e.V. bieten Ihnen genau die individuelle Beratung, die Sie beim Erstellen von wichtigen Vorsorgeverfügungen gut gebrauchen können..

Wir vertreten die Auffassung, dass Muster und Formulare für den juristischen Laien schlecht sind.

Die Vorsorgevollmacht ist ein juristisches Dokument. Ein Nicht-Jurist kann bestimmte Gefahren oder Fehler in den Formulierungen nicht erkennen. Er weiß gar nicht, worauf er achten muss.

Außerdem sind Vorsorgevollmachten Maßarbeit. Sie gehen ja auch nicht in ein Bekleidungsgeschäft, greifen mit geschlossenen Augen nach der erstbesten Hose und gehen zur Kasse.

Vorsorgevollmachten sind auch viel zu wichtig, als dass bei ihnen durch „Do-It-Yourself“ gespart werden sollte. Sie legen Entscheidungen über sich, Ihre Gesundheit und Ihre Freiheit in eine andere Hand – etwas Wichtigeres gibt es nicht.

Ihr gesamtes Vermögen kann bei einer schlechten Bevollmächtigung verlorengehen. Streitigkeiten unter Angehörigen um eine schlechte Vorsorgevollmacht können Familien zerstören. Sie können viel mehr Geld kosten, als eine vom Juristen erstellte Vorsorgevollmacht es je getan hätte.

Schließlich kann es bei einer unwirksamen Vorsorgevollmacht dazu kommen, was gerade vermieden werden sollte: Ein gesetzliche Betreuung wird angeordnet.

Im Prinzip: „Ja.“ Die Vollmacht muss aber wirksam sein. Und der Bevollmächtigte muss den Vollmachtgeber wirklich unterstützen.

Schließlich kann auch bei Misstrauen gegen den Bevollmächtigten eine Betreuung zur Kontrolle angeordnet werden, wenn er sonst nicht kontrolliert wird.

Also: Eine gute Vorsorgevollmacht und ein guter Bevollmächtigter schließen meistens eine Betreuung aus. Helfen kann auch, wenn der Bevollmächtigte durch eine zweite Person unterstützt wird – beispielsweise von einem Vorsorgeanwalt.

Nein. Wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen, sollte anders vorgegangen werden.

Nähere Informationen dazu unter: Demenz und Vorsorgevollmacht

Das bestimmen Sie! Häufig sind Vollmacht in der Art einer Generalvollmacht: Der Bevollmächtigte kann dann alles für sie tun.

Er kann für Sie zu einer Operation zustimmen, einen Vertrag mit einem Pflegeheim abschließen sowie Ihr Auto und Ihre Immobilie verkaufen.

Sie können die Vollmacht aber auch einschränken. Vielleicht soll der Bevollmächtigte sie nur in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Oder er darf Ihre Immobilie nicht verkaufen. Oder er braucht bei wichtigen Entscheidungen die Zustimmung einer zweiten Person.

Ein VorsorgeAnwalt wird mit Ihnen die individuelle Situation besprechen und eine optimale Vorsorgevollmacht für Sie entwerfen.

Eine Vorsorgevollmacht sollte sofort mit Ihrer Unterschrift wirksam sein. Manche Vollmachten enthalten Formulierungen wie „Diese Vollmacht wird erst wirksam, wenn ich nicht mehr geschäftsfähig bin“. Das ist schlecht.

Wenn sie später gebraucht werden soll, muss erst ein aufwendiges und teures Gutachten über die Geschäftsfähigkeit angefertigt werden. Das muss dann auch immer mit vorlegt werden.

Dabei muss eine Vorsorgevollmacht oft sehr schnell einsatzfähig sein, etwa bei anstehenden Operationen. Außerdem werden Vorsorgevoll- machten meistens schon genutzt, wenn der Betroffene noch geschäftsfähig ist, er aber wegen körperlicher Einschränkungen Unterstützung braucht.

Haben Sie Angst, dass Ihre Vorsorgevollmacht missbraucht wird, wenn sie sofort wirksam ist? Dann überlegen Sie bitte, ob Sie wirklich ausreichendes Vertrauen in denjenigen haben, den Sie bevollmächtigten möchten.

Außerdem können Sie die Vorsorgevollmacht zunächst bei sich behalten. Der Bevollmächtigte muss dann nur auf die Vorsorgevollmacht zugreifen können, wenn er sie benötigt.

Ja. Bitte lassen Sie sich aber beraten, ob dies eine gute Idee ist. Mehrere Bevollmächtigte können sich streiten. Bei Meinungsverschiedenheiten der Bevollmächtigten untereinander werden Ärzte und Banken die Vollmacht im Zweifel nicht mehr akzeptieren.

Zwei Bevollmächtige können hilfreich sein, wenn einer als Ersatz zur Verfügung stehen soll. Für diese Fälle praktisch und juristisch gute Formulierungen zu finden, ist aber schwierig.

Das wird in den meisten Mustern nicht beachtet und auch von einigen Rechtsanwälten und Notaren nicht berücksichtigt.

Ein spezialisierter Jurist, wie ein VorsorgeAnwalt, hat oder entwickelt eine Lösung für Sie.

Die gegenseitige Bevollmächtigung von Ehegatten reicht so lange, wie sich die Ehegatten unterstützen können.

Wenn ein Ehegatte verstirbt oder es ihm gesundheitlich schlecht geht, kann er den anderen nicht mehr unterstützen.

Deshalb sollte auch ein Schritt weiter gedacht werden: Wer hilft Ihnen, wenn Sie sich gegenseitig nicht mehr unterstützen können?

Wenn Sie niemandem kennen, kann ein VorsorgeAnwalt diese Aufgabe übernehmen.

Sie sollte es sein. Anders kann die Bevollmächtigung später nicht oder nur sehr schwer bewiesen werden.

Für bestimmte Geschäfte ist die Schriftform oder sogar die Beglaubigung vorgeschrieben.

Lesen Sie dazu auch: Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?

Für junge Menschen ist meist als erstes eine Patientenverfügung wichtig. Darin kann festgelegt werden, wie man behandelt oder nicht behandelt werden möchte, wenn man sich nicht mehr äußern kann – beispielsweise nach einem Autounfall.

Aber es muss auch jemand die Patientenverfügung durchsetzen: Die Person kann in einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden. Sonst muss vom Gericht ein Betreuer bestellt werden. Daher ist eine solche Vorsorgeverfügung auch für junge Menschen sinnvoll.

Sie können die Vollmacht aber auch einschränken. Vielleicht soll der Bevollmächtigte sie nur in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Oder er darf Ihre Immobilie nicht verkaufen. Oder er braucht bei wichtigen Entscheidungen die Zustimmung einer zweiten Person.

Wenn junge Paare sich gegenseitig bevollmächtigen, sollten sie über diese Fragen nachdenken: Soll der Partner wirklich über alles bestimmen dürfen? Auch über das gesamte Vermögen? Und was passiert bei einer Trennung? Auch diese mögliche Entwicklung muss man im Auge behalten.

Die Rechtsanwälte vom VorsorgeAnwalt e.V. können eine individuelle Vorsorgevollmacht gestalten, die vielleicht auch auf Gesundheitsangelegenheiten und bestimmte andere Punkte beschränkt ist.

Für junge Menschen ist in diesem Zusammenhang ohnehin eine fachkundige Beratung meist sinnvoll. Das gilt spätestens, wenn erstes eigenes Vermögen gebildet wird oder Nachwuchs ansteht.

Mit einem Rechtsanwalt vom VorsorgeAnwalt e.V. können Sie auch darüber sprechen, ob ein Testament, ein Ehevertrag oder etwas anderes sinnvoll wäre.

Ja, solange Sie geschäftsfähig sind.

Wenn Ihre Geschäftsfähigkeit zweifelhaft ist und Sie versuchen, die Vorsorgevollmacht zu widerrufen, sollte ein Gutachten über die Geschäftsfähigkeit erstellt werden.

Wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind, sollte ein zweiter Bevollmächtigter die Vollmacht für Sie widerrufen können.

Wenn Sie geschäftsunfähig sind und es keinen zweiten Bevollmächtigten gibt, kann nur noch ein vom Gericht bestellter Betreuer die Vorsorgevollmacht widerrufen.

Ja. Sie können auch Personen bevollmächtigen, mit denen Sie nicht verwandt sind. Wichtig ist Vertrauen.

Eine Vorsorgevollmacht muss nicht öfter unterschrieben werden. Sie ist mit der ersten Unterschrift wirksam, bis sie widerrufen wurde.

Das ganze Vorsorgerecht ist aber relativ neu und verändert sich noch. Alle paar Jahre sollten Sie also die Vorsorgevollmacht kontrollieren lassen, ob sie noch dem Stand der Gesetze entspricht.

Sie müssen geschäftsfähig sein, um eine Vorsorgevollmacht errichten zu können.

Wenn Demenz diagnostiziert wurde, bedeutet das nicht unbedingt Geschäftsunfähigkeit. Meistens tritt die Geschäftsunfähigkeit erst recht spät ein.

Wer im Nachhinein behauptet, eine Person sei geschäftsunfähig gewesen, muss das in der Regel auch beweisen. Praktisch besteht aber das Problem, dass beispielsweise Ärzte und Banken Vorsorgevollmachten oft nicht akzeptieren, wenn sie eine Geschäftsunfähigkeit befürchten. Eine Absicherung ist im Zweifel sinnvoll.

Wenn Zweifel vorliegen, sollte der Sie unterstützende Rechtsanwalt ärztlichen Rat anregen. Ob Zeugenaussagen festgehalten, Atteste oder Gutachten von einem Neurologen erstellt werden, muss im Einzelfall entschieden werden.

Wichtig ist, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden wird. Der Bevollmächtigte sollte unbedingt von der Vorsorgevollmacht wissen, auf sie zugreifen können und erfahren, wenn Sie die Unterstützung brauchen.

Gute und bewährte Hilfsmittel sind dafür Notfallkarten, Hinweise in der Wohnung sowie die Information von Angehörigen, Freunden und Nachbarn über die Vorsorgevollmacht.

Zudem können Sie dem Bevollmächtigten eine Kopie der Vollmacht geben. Sie können auch Ihrem Arzt und Ihrer Bank die Vorsorgevollmacht zeigen. Dann können Sie auch gleich klären, ob diese die Vollmacht später auch akzeptieren werden.

In einem Vorsorgeregister wird gespeichert, wer von wem bevollmächtigt wurde.

Das bekannteste ist das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer. Bevor eine Betreuung angeordnet wird sollen Betreuungsgerichte dort anfragen, ob eine Vorsorgevollmacht existiert.

Wir vertreten die Ansicht, dass ein guter Bevollmächtigter merken sollte, wenn der Vollmachtgeber Unterstützung benötigt oder ein Betreuungsverfahren läuft.

Gute und bewährte Hilfsmittel sind dafür Notfallkarten, Hinweise in der Wohnung sowie die Information von Angehörigen, Freunden und Nachbarn über die Vorsorgevollmacht.

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