VorsorgeAnwalt e.V.
Im Verein VorsorgeAnwalt e.V. sind Rechtsanwälte organisiert, die auf die Übernahme und Unterstützung von Bevollmächtigten spezialisiert sind.
Ein „VorsorgeAnwalt“ ist ein Rechtsanwalt, der anwaltliche Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht und entsprechender Begleitverfügungen übernimmt.
Regelmäßig berät ein VorsorgeAnwalt zudem über Vorsorgeregelungen, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, und gestaltet sie. Der VorsorgeAnwalt vertritt seine Mandanten entsprechend in Konflikten um Vorsorgeregelungen und in pflege- und betreuungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich.
Der eingetragene Verein VorsorgeAnwalt e.V. hat Mitglieder in allen Teilen Deutschlands. Der Verein wählt seine Mitglieder sehr sorgfältig aus. Sie dürfen daher darauf vertrauen, dass Sie überall in Deutschland die gleiche, qualitativ hochwertige Hilfe von Ihrem VorsorgeAnwalt erhalten. Auch Umzüge stellen kein Problem, da unser Verein in ganz Deutschland vertreten ist und die VorsorgeAnwälte sich bei Bedarf schnell und unkompliziert miteinander austauschen.