Das kann ein Vorsorgeanwalt für Sie tun
So einzigartig jeder Mensch ist, so verschieden sind seine Wünsche. Daher gibt es keine allgemeingültigen Lösungen für so wichtige Entscheidungen wie sie einhergehen mit Ihrer späteren Versorgung, der Versorgung Angehöriger, der Erteilung einer Vollmacht oder dem Einleiten oder Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen.
Damit Sie dennoch die Gewissheit haben, stets in Ihrem Sinne unterstützt zu werden, können Sie mit einem Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. sprechen. Das Ziel ist stets das gleiche: Ihr Wille soll umgesetzt werden – egal, was passiert. Die Aufgaben eines Sie beratenden Mitgliedes des VorsorgeAnwalt e.V. sind hingegen vielfältig. Zu ihnen zählen:
- Anfertigung Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht, Vorsorgeverträge und Patientenverfügung
- Unterstützung Ihres Bevollmächtigten
- Übernahme von Bevollmächtigungen
- Anfertigung Ihres Bevollmächtigtenleitfadens
- Ihre Beratung und Vertretung als Bevollmächtigter oder Betreuer
- Ihre Vertretung als Betroffener oder Angehöriger in betreuungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Vormundschaftsgericht
Ein Vorsorgeanwalt ist ein Rechtsanwalt, der anwaltliche Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht und entsprechender Begleitverfügungen übernimmt. Regelmäßig berät ein VorsorgeAnwalt zudem über Vorsorgeregelungen, wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, und gestaltet sie. Der VorsorgeAnwalt vertritt seine Mandanten entsprechend in Konflikten um Vorsorgeregelungen und in pflege- und betreuungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich und gerichtlich.