FachNews

VorsorgeAnwalt e. V. – Wir übernehmen Verantwortung

Betreuung

BFH: Verfahrenspflegschaft umsatzsteuerfrei

Urteil

Nachdem der Verfahrensbeistand für Minderjährige bereits von der Umsatzsteuerpflicht entbunden wurde, hat der Bundesfinanzhof (BFH) diesen Sachverhalt jetzt auch auf Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren ausgeweitet (BFH, Urteil vom 25.11.2021, Aktenzeichen: V R 34/19, Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger durch Berufung auf Unionsrecht). Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.

Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210052/

Datum: 11.04.2022 | Autor: Horst Deinert

Bitte stimmen Sie zu

Wir nutzen Cookies zur Darstellung der Inhalte unserer Webseite. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für einige Cookies bitten wir um Ihre Einwilligung.

Stimmen Sie dem Einsatz von Google Analytics inklusive Cookies zum Zwecke der Webseite-Analyse und der Ãœbermittlung Ihrer Nutzungsdaten an Google zu?


Zustimmen  Ablehnen